ZEITSCHRIFT FÜR POLITISCHE BEWEGUNG IM SÜDWESTEN
Fotos: Nico & Alfred Denzinger u.a.
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Archiv Prozessbeobachtung
Prozessbeobachtung: 04.07.2011 -
Angriff auf die Versammlungsfreiheit -
Versammlungsleiter Gangolf Stocker zu
2.700 € Geldstrafe verurteilt
Vor dem Amtsgericht Stuttgart wurde der 67jährige Versammlungs-
leiter zweier Kundgebungen gegen Stuttgart 21 zu 45 Tagessätzen
(2.700 €) von der Richterin Thoma verurteilt. Stocker wird vorge-
worfen dafür verantwortlich zu sein, dass am 18.10.2010 ein Tieflader
mit drei Traktoren im Mittleren Schlossgarten “ungenehmigt” auf-
tauchte. Darüber hinaus soll Stocker bei einer Kundgebung am
23.10.2010 zu wenig Ordner im Einsatz gehabt haben. Gemäß der
Auflagen des Ordnungsamtes hätte er - bezogen auf die von der
Polizei geschätzten Teilnehmerzahl von 16.000 - 320 Ordner ein-
setzen müssen. Laut Polizeiangaben wären aber nur 60 Ordner im
Einsatz gewesen. Nach Veranstalterangaben betrug die Teilnehmer-
zahl 50.000. In diesem Falle wären sogar
1.000 (eintausend)
Ordner nötig gewesen
.
Stockers Verteidiger Roland Kugler hält eine behördliche Auflage über
die Ordnerzahl für
“eindeutig verfassungswidrig”. “Damit ließe
sich jede größere Demonstration verhindern”,
so der Verteidiger.
Stocker will gegen das Urteil in Berufung gehen.
Prozessbeobachtung: 08.08.2011 -
Verhandlung vor dem Stuttgarter
Amtsgericht gegen einen Friedensaktivisten
wegen angeblicher “Verstöße gegen das
Versammlungsgesetz”
Die Verhandlung begann mit einiger Verspätung vor 15 Zuhörern,
nachdem der Richter die Polizisten in “Kampfanzug” offensichtlich
zum Abzug aufforderte. Dem Beschuldigten wurde vom Richter
erklärt, dass er an einer nicht angemeldeten Versammlung
teilgenommen hätte und trotz mehrfacher polizeilicher Aufforderung
über Lautsprecher den Platz nicht geräumt hätte.
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